Stadtbücherei Waldmünchen
In der Stadtbücherei sind etwas mehr als 3000 Bände aufgestellt. Grundstock der Bestände sind umfangreiche Bücherschenkungen von Privatpersonen, die nach dem Willen der Spender den Anfang für die Stadtbücherei bilden sollten.Im "Raum 1" befinden sich Romane, aufgestellt in verschiedenen Gruppen, Kinderbücher - außerdem die Ausleihe.
Im "Raum 2" sind Sammelbände, Sachbücher und Bildbände zu finden.
Die Aktualität der Bücherei soll sichergestellt werden durch die Gründung eines Förderereins. Aber auch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und eventuellen Säumnisgebühren werden für den Buchkauf verwendet.
Benutzungs- und Gebührensatzung
der Bücherei der Stadt Waldmünchen
- Auszug -
Die Stadt Waldmünchen erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO -, in der aktuellen Fassung, und der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in der aktuellen Fassung, folgende Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Stadtbücherei der Stadt Waldmünchen:der Bücherei der Stadt Waldmünchen
- Auszug -
§ 1 Öffentliche Einrichtung
1. Die Stadtbücherei Waldmünchen ist eine öffentliche und kulturelle Einrichtung der Stadt Waldmünchen.
§ 2 Benutzungsberechtigung
1. Alle Einwohner der Stadt Waldmünchen sind berechtigt, die Stadtbücherei zu nutzen.
§ 3 Anmeldung
1. Jeder Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an.
§ 4 Benutzung
1. Jeder Benutzer erhält nach Abgabe und Prüfung der vollständig ausgefüllten Anmeldung einen Benutzerausweis, der zur Entleihung in der Bücherei berechtigt.
§ 5 Entleihung
1. Die Entleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Benutzerausweises. Die Zahl der gleichzeitigen Entleihungen je Benutzer ist grundsätzlich unbegrenzt, kann in besonderen Fällen jedoch beschränkt werden.
2. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen.
3. Wird die Leihfrist überschritten, so ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
1. Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgsam zu behandeln. Er haftet für jeden Verlust in Höhe des Neuwertes.
§ 8 Gebühren
Die Stadt Waldmünchen erhebt für die Benutzung der Bücherei Gebühren.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 15.10.2014 in Kraft.
Gebührentabelle:
Jahresgebühren:
Benutzer ab 18 Jahren: 10,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehr- und Zivildienstleistende,
Schwerbehinderte ab 18. Lebensjahr 6,00 €
Minderjährige bis zum voll-
endeten 12. Lebensjahr kostenlos
Säumnisgebühren je Band und Woche 0,50 €
Medienersatz: Zahlung des Wiederbeschaffungswertes der Medieneinheit oder eines gleichwertigen Ersatzstückes
Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr